Foto: Alasovic
Um Mitglieder, Fans und Zuschauer mehr in die Mitgestaltung und Entscheidungsprozesse des FSV Frankfurt 1899 e.V. (FSV) einbinden zu können, wurde in 2017 im Rahmen der Außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen, eine Fan- und Förderabteilung zu gründen.
Entsprechend der neuen Satzung wurde am 19.02.2018 die Fan- und Förderabteilung (FuFa) des FSV ins Leben gerufen. Damit wurde der Startschuss für die Arbeit der FuFa gegeben.
Entsprechend der Abteilungsordnung der FuFa findet die Wahl der Abteilungsleiter/innen in dreijährigen Turnus statt.
Wir laden daher zur Abteilungsversammlung für Mitglieder der FuFa ein:
Agenda:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht der Abteilungsleitung
3. Wahl des Versammlungsleiters
4. Entlastung der Abteilungsleitung
5. Wahl Abteilungsleiter/in
Ort: Business-Bereich FSV-Frankfurt
Wann: 18 Uhr
Wer kann wählen?
Aktives Wahlrecht (Wahl der Abteilungsleitung)
Voraussetzung FuFa-Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres.
Passivs Wahlrecht (Wahl zum Abteilungsleiter/in bzw. stellv.Abteilungsleiter/in) besteht erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht setzen eine Vereinsmitgliedschaft von mindestens einem Monat voraus.
Sofern jemand von Euch kandidieren möchte, bitten wir um Rückmeldung unter:
fufa@fsv-frankfurt.de
Grundsätzlich kann eine Kandidatur auch noch in der Abteilungsversammlung mitgeteilt werden, sofern die Voraussetzung der Abteilungsordnung gegeben sind.
06.11.2021
Rainer Grim Michael Herrmann
Autor: hb - 08.11.2021